Jeder von uns kann infolge einer Krankheit oder Verletzung pflegebedürftig werden. Es ist schwierig, grundlegende Aufgaben wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme zu erledigen, wenn wir krank oder verletzt sind. Ihre Pflegerinnen und Pfleger von Vitalis sind für Sie da, wenn Sie Hilfe beim Leben zu Hause benötigen.
Sie können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) für die Grundpflege in Anspruch nehmen. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst die Pflegesachleistungen. Anspruch auf Grundpflege haben Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit.
Die gesamte Behandlungspflege wird von unseren examinierten Pflegefachkräften in der Wohnung des Patienten durchgeführt. Nach ärztlicher Verordnung stellen wir die medizinische Versorung unserer Patienten sicher. Die Kosten werden nach Sozialgesetzbuch von der Krankenkasse übernommen.
Vitalis bietet eine Reihe von Zusatzleistungen an, die nicht in der Standardversorgung und -behandlung enthalten sind. Bei Bedarf können unsere Patienten häusliche Pflegeleistungen buchen, die ihnen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Diese Leistungen können entweder als Pflegeleistungen durch die Pflegekasse oder als Privatleistungen erbracht werden.
Die COVID-19-Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Und gerade im Bereich der häuslichen Pflege ist die sichere Versorgung von pflegebedürftigen Menschen heute anspruchsvoller denn je. Wir von Pflege zu Hause haben unsere Sicherheitsmaßnahmen den geltenden Vorschriften angepasst – und teilweise sogar noch erhöht.
Wir haben eine 100% Impfquote in unserem Pflegeteam. Unsere Schichtübergaben werden nur digital oder telefonisch durchgeführt, um den Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem besteht hier im Büro generelle FFP2 – Maskenpflicht, beim Pflegeteam ist diese ohnehin obligatorisch. Unser gesamtes Team wird jeden Wochentag auf COVID-19 direkt bei uns im Büro getestet.
Neuaufnahmen oder Patienten die aus einer stationären Einrichtung zurück in die ambulante Versorgung zu uns kommen, müssen einen negativen COVID-19 Test vorlegen. Der Corona Test darf nicht älter als 48h sein.